- Fehlende oder falsche Produktinformationen kosten Käufe und verursachen Retouren. Das zeigen mehrere grosse Konsumentenstudien.
- In der Schweiz lohnt sich Mehrsprachigkeit besonders: Deutsch, Französisch und Italienisch sind Hauptsprachen, und viele Menschen kaufen lieber in ihrer eigenen Sprache.
- Google erlaubt KI-Texte, stuft aber massenhaft erzeugte Seiten ohne Mehrwert als Spam ein.
- Gute Ergebnisse entstehen aus sauberen Quelldaten, festen Regeln, automatischen Prüfungen und einer Freigabe bei heiklen Angaben.
Warum Produkttexte über den Umsatz entscheiden
Im Laden kann man ein Produkt anfassen, im Onlineshop ersetzt die Produktseite diese Erfahrung. Entsprechend deutlich fallen die Studien aus. Im «State of Product Experience 2026» von Syndigo mit 8’736 Befragten sagen 83 %, dass sie eine Produktseite wahrscheinlich verlassen, wenn sie die gesuchten Informationen nicht finden. 26 % haben in den letzten sechs Monaten etwas zurückgeschickt, weil der Inhalt nicht zur Erwartung passte. Detaillierte Beschreibungen (52 %) sind für den Kaufentscheid sogar wichtiger als Rabatte (49 %).[1]
Eine Studie von Salsify kommt zu ähnlichen Ergebnissen: 54 % der Befragten haben einen Kauf wegen widersprüchlicher Angaben abgebrochen, 71 % haben wegen ungenauer Beschreibungen retourniert.[2] Beide Studien befragen vor allem Personen in den USA und in Europa. Direkt übertragen lassen sich die Werte nicht, die Richtung ist aber eindeutig.
Für die Schweiz liefert die Onlinehändlerbefragung 2025 der FHNW den Praxisbezug. Zwei Drittel der 643 befragten Shops erstellen Produktbeschriebe bereits mit KI, fast alle nutzen sie für Texte und Übersetzungen. Gleichzeitig haben neun von zehn Händlern Schwierigkeiten bei der Einführung, und 75 % äussern Bedenken zur Datensicherheit.[3] Der Markt ist gross genug, um das Thema ernst zu nehmen: Der Schweizer Online-Konsum lag 2025 bei CHF 15,8 Milliarden, 6 % mehr als im Vorjahr.[4]
Mehrsprachigkeit: in der Schweiz kein Extra
Laut Bundesamt für Statistik nennen 62 % der Bevölkerung Deutsch als Hauptsprache, 23 % Französisch und 8 % Italienisch. Mehrfachnennungen sind möglich.[5] Wer nur auf Deutsch verkauft, spricht einen grossen Teil des Heimmarkts also nicht in dessen Sprache an.
Wie wichtig das ist, zeigt die Studie «Can’t Read, Won’t Buy» von CSA Research mit 8’709 Befragten aus 29 Ländern: 76 % kaufen lieber, wenn die Produktinformationen in ihrer Sprache vorliegen, 40 % kaufen nie auf Websites in einer anderen Sprache.[6] Die Daten stammen von 2020 und nennen die Schweiz nicht ausdrücklich. Als Orientierung sind sie trotzdem hilfreich.
Übersetzen heisst im Shop mehr als den Beschrieb zu übertragen. Dazu gehören Titel, Varianten, Eigenschaften und Filterwerte, Kategorien, SEO-Titel, Meta-Descriptions und Alt-Texte. Fehlt eines davon, wirkt die Seite halb übersetzt, und Filter liefern in einer Sprache andere Ergebnisse als in der anderen.
Was Shopify und WooCommerce technisch bieten
Beide Systeme sind mehrsprachig nutzbar, gehen aber unterschiedliche Wege. Die folgende Übersicht fasst die wichtigsten Punkte aus den Herstellerunterlagen zusammen.
| Thema | Shopify | WooCommerce |
|---|---|---|
| Sprachen | Bis 20 Sprachen, bei Plus bis 30; pro Market steuerbar[7] | Über Plugins wie WPML, Polylang for WooCommerce oder TranslatePress[11, 12, 13] |
| Automatische Übersetzung | Translate & Adapt übersetzt automatisch, aber für höchstens 2 Sprachen[8] | WPML mit KI, DeepL, Google oder Microsoft; TranslatePress mit begrenztem Gratis-Kontingent[11, 13] |
| Schnittstelle | GraphQL: translatableResources lesen, translationsRegister schreiben[9] | REST API von WooCommerce, Sprachlogik je nach Plugin |
| Filter | Search & Discovery filtert auf Basis von Metafields, maximal 25 Filter[10] | Globale Attribute als Grundlage für Filter; müssen pro Sprache übersetzt sein[12] |
Stand der Herstellerseiten: September 2026. Funktionen und Grenzen ändern sich regelmässig.
Für automatisierte Abläufe ist die Schnittstelle der entscheidende Punkt. Bei Shopify lassen sich Übersetzungen pro Produkt, Metafield und Metaobject gezielt schreiben. Damit kann ein System neue oder geänderte Produkte erkennen und nur diese übersetzen, statt jedes Mal das ganze Sortiment neu zu bearbeiten.
Was Google zu KI-Texten sagt
Google verbietet KI-Inhalte nicht. In den Leitlinien zu generativer KI verlangt Google, dass der Fokus auf Genauigkeit, Qualität und Relevanz liegt, auch bei Titeln, Meta-Descriptions und Alt-Texten.[15] Die Spam-Richtlinien nennen unter «scaled content abuse» aber ausdrücklich den Fall, mit generativer KI viele Seiten ohne Mehrwert für Nutzer zu erzeugen. Dasselbe gilt für automatisierte Umformulierungen oder Übersetzungen mit wenig Nutzen.[14]
Für Shopping-Anzeigen gilt eine zusätzliche Regel: Im Merchant Center müssen KI-generierte Titel und Beschreibungen in eigenen Attributen angegeben und als KI-generiert gekennzeichnet werden.[16] Wer Produktdaten automatisch erzeugt, sollte den Feed deshalb von Anfang an entsprechend aufbauen.
Herstellertexte eins zu eins zu übernehmen, bringt wenig. Google wählt bei gleichen Inhalten eine kanonische Seite aus, alle anderen erscheinen dann seltener.[20] Zudem können längere Produktbeschreibungen urheberrechtlich geschützt sein. Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf 2014 für Deutschland entschieden (Az. I-20 U 174/12).[19] Eigene, produktspezifische Texte sind deshalb der sicherere Weg.
Sonderfall Lebensmittel: Pflichtangaben gehören auf die Produktseite
Wer Lebensmittel oder Nahrungsergänzungsmittel online verkauft, muss mehr liefern als einen guten Text. Nach Art. 44 der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (LGV) müssen beim Anbieten im Fernabsatz alle lebensmittelrechtlich vorgeschriebenen Angaben verfügbar sein. Ausgenommen sind das Haltbarkeitsdatum und das Warenlos. Bei der Lieferung müssen alle Angaben vorliegen.[17, 21]
Zu den Pflichtangaben gehören laut BLV unter anderem Sachbezeichnung, Zutaten, Datierung, Aufbewahrung, Adresse, Produktionsland und Nährwertdeklaration, in mindestens einer Amtssprache.[18] Für den EU-Markt regelt Art. 14 der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) dasselbe Prinzip.[22]
Bei Allergenen, Zutaten, Nährwerten und gesundheitsbezogenen Aussagen darf eine KI nichts ergänzen oder umformulieren, was nicht in den Quelldaten steht. Diese Felder gehören aus dem Stammdatensatz übernommen und automatisch gegengeprüft.
So sieht ein belastbarer Ablauf aus
Aus den Anforderungen oben ergibt sich ein Ablauf, der sich in der Praxis bewährt. Er ist keine Norm, sondern eine sinnvolle Reihenfolge für Shops mit vielen Produkten.
- Quelldaten sammeln: Herstellerangaben, Datenblätter, Bilder und bestehende Eigenschaften an einem Ort, zum Beispiel in Metafields oder einem PIM.
- Regeln festlegen: Tonalität, Aufbau, Länge, verbotene Aussagen und ein Glossar pro Sprache.
- Texte nur aus Fakten erzeugen: Die KI formuliert, erfindet aber keine Eigenschaften. Fehlt eine Angabe, bleibt sie leer und wird gemeldet.
- Automatisch prüfen: Zahlen, Masse, Pflichtfelder und Filterwerte werden mit den Quelldaten abgeglichen.
- Übersetzen mit Terminologie: Fachbegriffe und Markennamen bleiben einheitlich; Filterwerte werden pro Sprache gepflegt.
- Freigabe bei heiklen Inhalten: Lebensmittel, Gesundheitsaussagen und Rechtstexte prüft ein Mensch, Stichproben durch Muttersprachler sichern die übrigen Sprachen.
- Nur Änderungen verarbeiten: Neue oder geänderte Produkte laufen automatisch durch, der Rest bleibt unangetastet.
Mit diesem Aufbau wird KI vom Textgenerator zum kontrollierten Produktionsschritt. Die Qualität hängt dann weniger vom einzelnen Prompt ab als von sauberen Daten und klaren Prüfregeln.
Häufige Fragen
Sind KI-generierte Produkttexte schlecht für SEO?
Muss ich KI-Texte kennzeichnen?
Reicht die automatische Übersetzung von Shopify?
Darf ich Herstellertexte einfach übernehmen?
Was gilt für Lebensmittel im Onlineshop?
Quellen
- Syndigo, State of Product Experience 2026, 19.08.2026. syndigo.com↑
- Salsify, 2025 Consumer Research Report. salsify.com↑
- FHNW, KI und TWINT verändern den Schweizer E-Commerce, 15.10.2025. fhnw.ch↑
- HANDELSVERBAND.swiss, Online-Konsum 2025, 12.03.2026. handelsverband.swiss↑
- Bundesamt für Statistik, Hauptsprachen 2020. swissstats.bfs.admin.ch↑
- CSA Research, Can’t Read, Won’t Buy, 09.07.2020. newswire.com↑
- Shopify Help Center, Languages. help.shopify.com↑
- Shopify Help Center, Translate & Adapt. help.shopify.com↑
- Shopify Dev Docs, Manage translated content. shopify.dev↑
- Shopify Help Center, Search & Discovery Filter. help.shopify.com↑
- WordPress.org, WPML Multilingual & Multicurrency for WooCommerce. wordpress.org↑
- Polylang, Managing products. polylang.pro↑
- WordPress.org, TranslatePress. wordpress.org↑
- Google Search Central, Spam policies, Stand 28.08.2026. developers.google.com↑
- Google Search Central, Using generative AI content. developers.google.com↑
- Google Merchant Center Hilfe, KI-generierte Inhalte. support.google.com↑
- Kanton St. Gallen, Merkblatt LMI 047 Online-Verkauf von Lebensmitteln. sg.ch↑
- BLV, Informationen auf der Lebensmitteletikette. blv.admin.ch↑
- Plutte, Urheberrechtsschutz für Produktbeschreibungen (OLG Düsseldorf, I-20 U 174/12). ra-plutte.de↑
- Google Search Central, Duplicate content. developers.google.com↑
- Fedlex, Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (LGV), SR 817.02. fedlex.admin.ch↑
- EUR-Lex, Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 (LMIV). eur-lex.europa.eu↑
Stand: September 2026. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Preise, Gesetze und Produktfunktionen ändern sich; massgebend ist der aktuelle Stand der verlinkten Quellen.
