Maximale Intelligenz. Vollständig automatisiert. KI-Systeme von core.iq
Die Vertragsgrundlage für unsere Leistungen.
Stand: 01.02.2026
§ 1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen der
core.iq GmbH, Gussstrasse 20, 8180 Bülach, Schweiz
(nachfolgend „Anbieterin“ oder „core.iq“)
und ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend „Kunde“) über die Erbringung von Leistungen im Bereich KI-gestützter Automatisierung, Software as a Service (SaaS) und Individualentwicklung.
(2) Die Leistungen von core.iq richten sich ausschliesslich an Unternehmen, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen (B2B). Ein Vertragsschluss mit Konsumenten im Sinne des Schweizer Konsumrechts ist ausgeschlossen. Der Kunde sichert mit Vertragsschluss zu, in Ausübung seiner gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit zu handeln.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn core.iq ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.
(4) Begriffsbestimmungen:
– „Leistungen“ umfassen SaaS-Module, Individualentwicklungen, Setup-/Onboarding-Leistungen, Betrieb, Wartung und Support.
– „SaaS-Module“ sind die über die Infrastruktur von core.iq bereitgestellten, betreuten Premium-Automationen, insbesondere Produktdaten und Inhalte, Preise und Aktionen, Gesetzesprüfung Produkte und core.iq Studio.
– „Output“ bezeichnet jedes durch KI-Systeme der Anbieterin erzeugte Ergebnis (Texte, Übersetzungen, Bilder, Eigenschaften, FAQs, Preise, Reports, Social-Media-Beiträge, Datenextrakte etc.).
– „Kundeninhalte“ sind vom Kunden bereitgestellte oder im Auftrag des Kunden verarbeitete Daten (Produktdaten, Shop-Daten, Bilder, Texte, MHD-Angaben etc.).
– „Drittanbieter“ sind von core.iq eingesetzte Subdienstleister und Infrastrukturanbieter (insbesondere OpenAI, Anthropic, Cloud-Provider, Shopify, Meta, Bexio).
– „Bestellung“ bezeichnet die verbindliche Anfrage des Kunden zu einem individuellen Angebot oder einem SaaS-Tarif.
§ 2 Vertragsschluss und Vertragsgegenstand
(1) Die Darstellungen der Leistungen auf der Website, in Angeboten, Exposés, Preisübersichten und Werbematerialien stellen keine rechtsverbindlichen Angebote dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden.
(2) Der Vertrag kommt durch schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung der Anbieterin, spätestens jedoch mit Beginn der Leistungserbringung durch core.iq zustande.
(3) Gegenstand des Vertrages sind die im jeweiligen individuellen Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung konkret beschriebenen Leistungen. Werbliche Aussagen auf der Website (z.B. „bis 90 % weniger manueller Aufwand“, „bis +35 % Umsatz“, „monatliche Einsparung bis CHF 12’000″) sind Erfahrungs- und Richtwerte aus Kundenberichten und stellen keine zugesicherten Eigenschaften oder Erfolgsgarantien dar. Das tatsächliche Ergebnis hängt von Sortiment, Datenqualität, Traffic, Branche, Sprachen, Marktplatzmix und weiteren vom Kunden beeinflussten Faktoren ab.
(4) core.iq behält sich vor, individuelle Angebote von einer vorgängigen Analyse, technischen Machbarkeitsprüfung oder Datensichtung abhängig zu machen.
§ 3 Leistungsbeschreibung und Leistungsänderungen
(1) Die konkrete Funktionsweise der SaaS-Module ergibt sich aus der jeweils aktuellen Produktbeschreibung auf der Website sowie aus der individuellen Onboarding-Dokumentation.
(2) Produktdaten und Inhalte erstellt und pflegt automatisiert Produkttexte, Highlights, Eigenschaften, FAQs, Übersetzungen, SEO-Inhalte, Kategorien und Bilder im Shopsystem des Kunden. Preise und Aktionen steuert Preisreduktionen auf Basis vom Kunden definierter Leitplanken (z.B. Mindestpreis, Maximalrabatt, Konsumdauer). Gesetzesprüfung Produkte prüft Produkte automatisiert anhand Schweizerischer Verordnungen und liefert Reports (vgl. im Übrigen§ 12). core.iq Studio erstellt und veröffentlicht automatisiert Social-Media-Inhalte nach vorheriger Kundenfreigabe des Wochenplans.
(3) core.iq ist berechtigt, die Leistungen fortlaufend weiterzuentwickeln und technische, gestalterische oder funktionale Änderungen vorzunehmen, sofern der Vertragszweck nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Wesentliche funktionale Einschränkungen werden dem Kunden mit einer Vorlaufzeit von mindestens [30] Tagen angekündigt; bei erheblicher Einschränkung steht dem Kunden ein ausserordentliches Kündigungsrecht zum Wirksamkeitsdatum der Änderung zu.
(4) Soweit Leistungen auf Schnittstellen, APIs oder Plattformen von Drittanbietern (insb. Shopify, Meta/Instagram/Facebook, OpenAI, Bexio, Marktplatzanbieter) beruhen, gelten deren Nutzungsbedingungen und Verfügbarkeiten. Ändert ein Drittanbieter Funktionsumfang, Preise, Schnittstellen oder Nutzungsbedingungen, ist core.iq berechtigt, die betroffenen Leistungen entsprechend anzupassen;§ 9 bleibt unberührt.
§ 4 Setup, Onboarding, Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Die Inbetriebnahme der SaaS-Module setzt ein einmaliges, kostenpflichtiges Setup/Onboarding voraus, dessen Umfang und Preis sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Tarifbeschreibung ergibt.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, core.iq alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge, API-Tokens, Shop-Berechtigungen und Datenquellen vollständig, korrekt und rechtzeitig bereitzustellen. Dies umfasst insbesondere:
– Zugänge zu Shopify, Bexio, Marktplatzkonten, Social-Media-Accounts;
– Produktdaten, MHD-Angaben, Mindestpreise/Maximalrabatte, Konsumdauer, Zielparameter;
– Freigaben zur Verarbeitung von Hersteller- und Produktdaten.
(3) Der Kunde hat Zugangsdaten vertraulich zu behandeln, vor unbefugtem Zugriff zu schützen und core.iq unverzüglich zu informieren, wenn Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Nutzung bestehen.
(4) Der Kunde ist für die Rechtmässigkeit der bereitgestellten Inhalte und Zugangsrechte verantwortlich, insbesondere für die Berechtigung, Herstellerdaten, Bilder, Texte und sonstige Inhalte verarbeiten zu lassen. Er stellt core.iq von sämtlichen Ansprüchen Dritter (insb. Urheber-, Marken-, Wettbewerbs- und Persönlichkeitsrechte) frei, die aus der Verarbeitung der vom Kunden überlassenen oder durch ihn veranlassten Inhalte entstehen, soweit core.iq dies nicht zu vertreten hat.
(5) Freigabe- und Kontrollpflicht: Der Kunde ist verpflichtet, die durch KI-Systeme erzeugten Outputs (Produkttexte, Preise, Social-Media-Beiträge, Compliance-Reports etc.) vor kommerzieller oder öffentlicher Verwendung auf Richtigkeit, Vollständigkeit, rechtliche Zulässigkeit und Eignung für den konkreten Einsatzzweck zu prüfen. Soweit Outputs automatisiert live geschaltet werden (z.B. in Shopify), trifft den Kunden eine begleitende, zumutbare Überwachungspflicht (Stichproben, Monitoring).
(6) Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund fehlender Mitwirkung des Kunden, sind vereinbarte Termine entsprechend zu verschieben; core.iq behält den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung.
§ 5 Nutzungsrechte an Software und SaaS-Modulen
(1) Die SaaS-Module werden als Dienstleistung über die Infrastruktur der Anbieterin bzw. ihrer Hosting-Partner bereitgestellt. Der Kunde erhält kein Recht an der Software selbst, sondern ein einfaches, nicht ausschliessliches, nicht übertragbares, zeitlich auf die Vertragsdauer beschränktes Recht zur vertragsgemässen Nutzung der Module für die eigenen Geschäftszwecke.
(2) Eine Überlassung von Quellcodes findet nicht statt. Der Kunde erhält keine Rechte an den zugrunde liegenden Modellen, Prompts, Prüflogiken, Workflows, Konfigurationen oder technischen Komponenten der Anbieterin.
(3) Jede darüber hinausgehende Nutzung, insbesondere Vervielfältigung, Bearbeitung, Dekompilierung, Reverse Engineering, Weitergabe an Dritte, Sublizenzierung sowie der Einsatz zum Training konkurrierender KI-Modelle oder automatisiertes Auslesen über das vertragsgemässe Mass hinaus, ist untersagt.
§ 6 Rechte an Outputs, Kundeninhalten und KI-Inhalten
(1) Kundeninhalte: Der Kunde bleibt Inhaber sämtlicher Rechte an den von ihm bereitgestellten Daten und Inhalten. Er räumt core.iq ein nicht ausschliessliches, zeitlich und örtlich auf den Vertragszweck beschränktes Nutzungsrecht ein, soweit dies zur Erbringung der Leistungen erforderlich ist.
(2) Outputs: Soweit urheberrechtlicher Schutz an Outputs besteht, überträgt core.iq dem Kunden mit Zahlung der Vergütung das einfache, zeitlich und räumlich unbeschränkte, nicht ausschliessliche Nutzungsrecht an den für ihn individuell erzeugten Outputs zur Verwendung im eigenen Geschäftsbetrieb (einschliesslich Shop, Marktplätzen, Social Media, Marketing).
(3) Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass KI-generierte Inhalte nach aktueller Rechtslage nicht zwingend urheberrechtlich schutzfähig sind und dass vergleichbare oder identische Outputs auch Dritten generiert werden können. core.iq übernimmt keine Gewähr für die Exklusivität oder urheberrechtliche Schutzfähigkeit der Outputs.
(4) Kein Training mit Kundendaten: core.iq verwendet Kundeninhalte nicht zum Training allgemeiner, über den Kunden hinaus eingesetzter KI-Modelle. Anonymisierte, aggregierte Nutzungs- und Performancedaten darf core.iq zur Verbesserung ihrer Dienste nutzen.
(5) Hersteller- und Drittquellen: Sofern Leistungen die automatisierte Beschaffung von Daten aus Herstellerquellen oder dem Internet umfassen, stellt der Kunde sicher, dass die weitere Verwendung solcher Daten in seinem Shop rechtlich zulässig ist. Die Verantwortung für die rechtmässige Veröffentlichung trägt der Kunde.
§ 7 Vergütung, Zahlungsbedingungen, Verzug
(1) Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der gewählten Tarifstufe. Sofern nicht anders vereinbart, verstehen sich alle Preise in Schweizer Franken (CHF) zuzüglich allfälliger Mehrwertsteuer und sonstiger gesetzlicher Abgaben.
(2) Setup- und Onboarding-Gebühren werden mit Vertragsschluss fällig und sind vor Beginn der Einrichtung zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(3) Monatliche SaaS-Gebühren werden monatlich im Voraus in Rechnung gestellt. Rechnungen sind innert [14] Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
(4) Individualentwicklungen werden nach Aufwand oder nach Pauschalvereinbarung, mit Zwischenrechnungen gemäss Meilensteinen, abgerechnet.
(5) Bei Zahlungsverzug schuldet der Kunde Verzugszinsen von 5 % p.a. gemäss Art. 104 OR; die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. core.iq ist zudem berechtigt, die Leistung nach vorgängiger Mahnung mit angemessener Frist zu sperren oder auszusetzen, bis die ausstehenden Beträge beglichen sind. Die Zahlungspflicht für den Sperrzeitraum bleibt bestehen.
(6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
§ 8 Fair Use und Nutzungsgrenzen
(1) Die SaaS-Tarife sind auf die in der jeweiligen Tarifbeschreibung definierten Nutzungsgrenzen ausgelegt, insbesondere:
– maximale Anzahl aktiver Produkte/SKUs;
– Anzahl angebundener Shops;
– Anzahl Zielsprachen;
– Frequenz der Verarbeitungsläufe.
(2) Als Fair Use gilt eine Nutzung, die den Vorgaben der Tarifstufe entspricht und keine aussergewöhnlich hohe Änderungsfrequenz, exzessive Neuanlage, Massenverarbeitung von Sonderfällen oder automatisiertes Ausnutzen der Systeme umfasst.
(3) Bei Überschreitung der tariflichen Grenzen oder bei aussergewöhnlich hohem Nutzungsvolumen ist core.iq berechtigt, nach vorgängiger Information:
(4) Missbräuchliche Nutzung, Automatisierung von API-Zugriffen über das vertragsgemässe Mass hinaus oder die Umgehung von Limits berechtigen core.iq zur ausserordentlichen Kündigung des Vertrages.
§ 9 Preisanpassung
(1) core.iq ist berechtigt, die Preise für laufend erbrachte Leistungen (insb. monatliche SaaS-Gebühren) frühestens zwölf (12) Monate nach Vertragsbeginn und danach höchstens einmal je Kalenderjahr anzupassen, soweit sich die Kostenbasis nachweislich verändert hat.
(2) Als objektive, nachprüfbare Kostenparameter gelten insbesondere:
(3) Eine Preisanpassung ist nur zulässig, soweit sie der prozentualen Veränderung der effektiven Kostenposition entspricht. Kostensenkungen in diesen Parametern sind zugunsten des Kunden in gleichem Umfang zu berücksichtigen.
(4) Preisanpassungen werden dem Kunden mindestens acht (8) Wochen vor Inkrafttreten in Textform angekündigt, unter Angabe des neuen Preises und der zugrunde liegenden Parameter.
(5) Sonderkündigungsrecht: Überschreitet die Preiserhöhung kumulativ fünf Prozent (5 %) innerhalb eines Zwölfmonatszeitraums, steht dem Kunden ein ausserordentliches Kündigungsrecht zum Wirksamkeitsdatum der Erhöhung zu. Die Kündigung ist innert vier (4) Wochen nach Zugang der Ankündigung in Textform zu erklären.
(6) Preise für bereits abgeschlossene Einmalleistungen (Setup, Individualentwicklung) bleiben unberührt.
§ 10 Verfügbarkeit, Wartung, höhere Gewalt
(1) core.iq bemüht sich um eine jahresmittlere Verfügbarkeit der SaaS-Module von 98 % (gemessen an der Produktiv-Infrastruktur der Anbieterin, ausserhalb geplanter Wartungsfenster). Eine darüber hinausgehende, konkrete Service-Level-Zusage besteht nur, soweit individuell schriftlich vereinbart.
(2) Geplante Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit ausserhalb üblicher Geschäftszeiten durchgeführt und mit angemessenem Vorlauf angekündigt.
(3) Nicht in die Verfügbarkeit eingerechnet werden insbesondere:
(4) Solange ein Ereignis höherer Gewalt andauert, ruhen die Leistungspflichten der Anbieterin. Dauert das Ereignis länger als 60 Tage, sind beide Parteien zur ausserordentlichen Kündigung berechtigt.
§ 11 Gewährleistung / Mängelhaftung
(1) Für SaaS-Leistungen schuldet core.iq die Bereitstellung der Leistung in vertragsgemässer Funktion unter Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik.
(2) Der Kunde hat Mängel unverzüglich, spätestens innert [7] Arbeitstagen nach Erkennen, in nachvollziehbarer Form (Reproduktionsbeschreibung, ggf. Screenshots) zu melden.
(3) core.iq wird gemeldete Mängel innert angemessener Frist beheben. Die Gewährleistung erfolgt vorrangig durch Nachbesserung. Schlägt die Nachbesserung nach zweimaligem Versuch fehl, kann der Kunde für den betroffenen Zeitraum eine angemessene Reduktion der laufenden Vergütung verlangen.
(4) Keine Mängel stellen insbesondere dar:
(5) Gesetzliche Gewährleistungsrechte nach OR bleiben im zulässigen Rahmen unberührt. Die Sach- und Rechtsmängelhaftung bei Individualentwicklung richtet sich nach Art. 367 ff. OR, soweit in diesen AGB nichts Abweichendes geregelt ist. Die Rügefrist im Rahmen zulässiger Werkverträge beträgt sieben (7) Tage ab Ablieferung.
§ 12 Besondere Regelungen zu den einzelnen Modulen
12.1 Preise und Aktionen
(1) Preise und Aktionen ändert automatisch Preise im angebundenen Shopsystem des Kunden auf Basis der vom Kunden definierten Leitplanken (Mindestpreis, Maximalrabatt, Konsumdauer, Ausschlüsse).
(2) Der Kunde ist allein verantwortlich für die korrekte Hinterlegung der Leitplanken, MHD-Daten und Konsumdauer-Werte sowie für die Einhaltung lauterkeits- und preisrechtlicher Vorschriften (insb. PBV, UWG).
(3) core.iq haftet nicht für finanzielle Nachteile, die aus fehlerhaften, unvollständigen oder nicht aktualisierten Kunden-Parametern, aus fehlerhaften MHD-Daten oder aus vom Kunden nicht gesetzten Preisuntergrenzen entstehen.
12.2 Gesetzesprüfung Produkte
(1) Gesetzesprüfung Produkte erbringt eine automatisierte, behördennahe Vorprüfung von Nahrungsergänzungsmitteln, Sport- und Diätnahrung anhand der einschlägigen Schweizer Verordnungen (insb. VNem, VLBE) sowie unter Berücksichtigung relevanter BfR/EFSA-Einschätzungen.
(2) Gesetzesprüfung Produkte stellt ausdrücklich keine Rechtsberatung, keine behördliche Zulassung, keine verbindliche Verkehrsfähigkeitsbescheinigung und keine lebensmittelrechtliche Zertifizierung dar. Die finale Beurteilung liegt ausschliesslich bei den zuständigen Behörden.
(3) Der Kunde bleibt allein verantwortlich für die Verkehrsfähigkeit, Kennzeichnung, Bewerbung und den Vertrieb seiner Produkte. Die vom System gelieferten Reports ersetzen weder eine fachkundige Einzelfallprüfung durch eine zuständige Stelle noch behördliche Entscheidungen.
(4) core.iq übernimmt, vorbehaltlich der Regelung in§ 13, keine Haftung für Rückrufe, behördliche Verfügungen, Bussen, Vertriebsverbote, Umsatzausfälle oder Schadenersatzansprüche Dritter, die aus einer falsch positiven oder falsch negativen Bewertung des Systems resultieren. Der Kunde ist verpflichtet, bei Einstufungen „Menschliche Nachkontrolle empfohlen“ sowie bei kritischen oder rechtlich unklaren Fällen eine fachkundige Prüfung einzuholen.
12.3 Produktdaten und Inhalte
(1) Produktdaten und Inhalte erzeugt Produkttexte, Übersetzungen, FAQs, Eigenschaften und Bilder automatisiert. Der Kunde ist verpflichtet, insbesondere gesetzlich vorgeschriebene Pflichtangaben (z.B. bei Lebensmitteln: Sachbezeichnung, Zutaten, Allergene, Nährwerte) vor Verwendung stichprobenhaft zu prüfen.
(2) core.iq übernimmt keine Gewähr für die richtige Darstellung von Herstellerangaben, sofern diese in den öffentlich zugänglichen Quellen unrichtig, missverständlich oder veraltet waren.
12.4 core.iq Studio (Social Media)
(1) core.iq Studio veröffentlicht Beiträge erst nach Freigabe des Wochenplans durch den Kunden. Mit der Freigabe übernimmt der Kunde die inhaltliche und rechtliche Verantwortung für die zu publizierenden Inhalte.
(2) Für Sperrungen, Reichweitenbeschränkungen oder Kontoeinschränkungen durch Plattformbetreiber (Meta etc.) haftet core.iq nicht.
§ 13 Haftung
(1) core.iq haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit von core.iq, ihrer Organe und leitenden Angestellten.
(2) Für leichte Fahrlässigkeit haftet core.iq nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten); die Haftung ist in diesem Fall der Höhe nach beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch auf den Betrag der vom Kunden in den letzten zwölf (12) Monaten vor dem Schadenereignis tatsächlich gezahlten Vergütung für das betroffene Modul bzw. die betroffene Leistung.
(3) Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Datenverluste, Geschäftsunterbrechungen, Reputationsschäden sowie Ansprüche Dritter ist, ausserhalb von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig (Art. 100 Abs. 1 OR bleibt vorbehalten).
(4) KI-spezifischer Haftungsausschluss: core.iq übernimmt, vorbehaltlich Abs. 1 und 2, keine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität, rechtliche Zulässigkeit oder Eignung von KI-generierten Outputs für einen bestimmten Zweck. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass KI-Systeme probabilistisch arbeiten und Ergebnisse fehlerhafte Aussagen (sog. „Halluzinationen“) enthalten können. Die Prüfung und Freigabe durch den Kunden (§ 4 Abs. 5) ist zwingender Bestandteil der vertragsgemässen Nutzung.
(5) Sicherheitskritische Einsatzbereiche: Die Leistungen von core.iq dürfen nicht in Bereichen eingesetzt werden, in denen ein Ausfall oder eine Fehlfunktion zu Personen-, schweren Umwelt- oder hohen Vermögensschäden führen kann (z.B. Medizinprodukte, kritische Infrastruktur, sicherheitsrelevante Steuerungssysteme, abschliessende rechtliche Entscheidungen gegenüber Konsumenten), es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart.
(6) Bei Datenverlust ist die Haftung auf den Aufwand beschränkt, der bei ordnungsgemässer und regelmässiger Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre. Der Kunde ist verpflichtet, eigene Datensicherungen zu führen.
(7) Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Organe, Arbeitnehmer und Erfüllungsgehilfen der Anbieterin.
§ 14 Verbotene Nutzungen
Dem Kunden ist untersagt:
Bei Verstoss ist core.iq zur sofortigen Sperrung und ausserordentlichen Kündigung sowie zum Schadenersatz berechtigt.
§ 15 Datenschutz
(1) core.iq verarbeitet personenbezogene Daten unter Einhaltung des Schweizerischen Datenschutzgesetzes (DSG) sowie, soweit einschlägig, der DSGVO. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung unter https://coreiq.ch/datenschutz/.
(2) Soweit core.iq personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet (Auftragsbearbeitung), schliessen die Parteien eine gesonderte Auftragsbearbeitungsvereinbarung (AVV/ADV) ab. Diese ist Voraussetzung für eine entsprechende Verarbeitung.
(3) core.iq ist berechtigt, zur Leistungserbringung Unterauftragsverarbeiter (insb. Cloud- und KI-Modell-Anbieter wie OpenAI, Anthropic und Hosting-Dienstleister) einzusetzen. Der Kunde erteilt hierzu seine generelle Zustimmung. Eine Übermittlung ins Ausland (insbesondere EU/USA) kann stattfinden, wobei geeignete Garantien (Standardvertragsklauseln o.ä.) vorgesehen werden.
§ 16 Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten, nicht offenkundigen Informationen der anderen Partei vertraulich zu behandeln und ausschliesslich zur Vertragserfüllung zu verwenden.
(2) Die Pflicht besteht während der Vertragslaufzeit und für einen Zeitraum von drei (3) Jahren nach Vertragsende fort.
(3) core.iq ist berechtigt, den Kunden nach vorheriger Absprache als Referenz zu nennen und zu diesem Zweck das Logo des Kunden zu verwenden. Der Kunde kann dieser Referenznennung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen.
§ 17 Laufzeit und Kündigung
(1) SaaS-Module haben, sofern nicht anders vereinbart, eine Mindestlaufzeit von einem (1) Monat und sind jeweils zum Ende eines Kalendermonats mit einer Kündigungsfrist von [14] Tagen ordentlich kündbar („monatlich kündbar“). Bei Vereinbarung individueller Mindestlaufzeiten gelten die individuell vereinbarten Fristen.
(2) Individualentwicklungsverträge enden mit Abnahme bzw. Fertigstellung der Leistung, sofern keine anderslautende Projektvereinbarung besteht.
(3) Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Parteien unbenommen. Ein wichtiger Grund für core.iq liegt insbesondere vor bei:
– Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen nach Mahnung;
– schwerwiegender Verletzung der Pflichten aus§ 4,§ 14;
– Einleitung eines Insolvenz-/Nachlassverfahrens über das Vermögen des Kunden;
– wiederholter erheblicher Überschreitung der Fair-Use-Grenzen trotz Abmahnung.
(4) Kündigungen bedürfen mindestens der Textform (E-Mail genügt).
(5) Nach Vertragsende stellt core.iq dem Kunden auf Wunsch die im System hinterlegten, vom Kunden bereitgestellten Produktdaten in einem marktüblichen Format (z.B. CSV) für einen Zeitraum von 30 Tagen zum Export bereit. Anschliessend werden die Daten gemäss gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht oder anonymisiert.
§ 18 Änderungen dieser AGB
(1) core.iq ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft anzupassen, soweit dies zur Anpassung an geänderte Rechtslagen, zur Behebung von Regelungslücken, zur Anpassung an technische Entwicklungen oder zur Umsetzung neuer Leistungen erforderlich ist und der Kunde hierdurch nicht unangemessen benachteiligt wird.
(2) Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs (6) Wochen vor Inkrafttreten in Textform angekündigt. Die geänderten AGB gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innert der Ankündigungsfrist in Textform widerspricht. Auf die Widerspruchsmöglichkeit und die Folgen der Zustimmungsfiktion wird in der Ankündigung ausdrücklich hingewiesen.
(3) Im Falle eines fristgerechten Widerspruchs ist jede Partei berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung ausserordentlich zu kündigen. Bis zur Wirksamkeit einer Kündigung gelten die bisherigen AGB fort.
§ 19 Schlussbestimmungen
(1) Anwendbares Recht: Auf das Vertragsverhältnis findet ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) und unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Verweisungen Anwendung.
(2) Gerichtsstand: Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist Bülach (Kanton Zürich), Schweiz. core.iq ist berechtigt, den Kunden auch an dessen Sitz zu klagen.
(3) Abtretung: Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von core.iq an Dritte übertragen.
(4) Textform: Soweit in diesen AGB Schriftform vorgesehen ist, genügt Textform (E-Mail), sofern nicht zwingendes Recht Strengeres verlangt.
(5) Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt. Gleiches gilt für Regelungslücken.